Infothek
Steuerfreie Zuschläge für Bereitschaftsdienste
Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt.
mehrSchaden am Mietwagen - Beweispflicht der Autovermietung
Wenn ein Mietauto beschädigt zurückgegeben wird, muss die Autovermietung beweisen, dass das Auto ohne Schäden übergeben wurde. Beweiserleichterungen gibt es nicht.
mehrReitverein muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen - Reitlehrerin ohne eigene Pferde ist abhängig beschäftigt
Ein Reitverein muss für von ihm angebotenen Reitunterricht Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn der Unterricht im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung erbracht wird. Das ist der Fall, wenn eine Reitlehrerin die vereinseigenen Pferde sowie die Reithalle unentgeltlich nutzen kann und sie kein unternehmerisches Risiko trägt.
mehrLeistungen eines Selbstständigen zur Eingliederungshilfe im Rahmen des "Ambulant Betreuten Wohnens" sind gewerbesteuerfrei
Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen des “Ambulant Betreuten Wohnens” sind gewerbesteuerfreit, wenn im Erhebungszeitraum die Pflegekosten in mindestens 40 Prozent der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sind.
mehrÄnderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten
Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids ist auch zulässig, wenn die unzutreffende Berücksichtigung der von einem Dritten (hier: Arbeitgeber) übermittelten Daten auf einen Fehler der Finanzbehörde zurückzuführen ist.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.