Kanzleigruppe Weber

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Infothek

Recht / Sonstige 
Freitag, 13.09.2024

Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Betätigung als Autohändler

Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Bundespolizeibeamten aus dem Dienst entfernt. Er hatte ein schweres Dienstvergehen begangen, denn die Betätigung als Autohändler stellte eine genehmigungsbedürftige Nebentätigkeit dar, die weder formell genehmigt noch materiell genehmigungsfähig war.

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Recht / Zivilrecht 
Freitag, 13.09.2024

Beim Hausverkauf müssen Wohnraumfotos im Online-Exposé freigegeben sein - Schadensersatzansprüche bei Datenschutz-Verletzung

Wenn ein Makler Fotos einer Immobilie für ein Exposé verwenden will, benötigt er die Einwilligung der Bewohner des Hauses, denn Bilder von bewohnten Räumen sind sog. personenbezogene Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung. Benutzt der Makler bei der Verkaufswerbung solche Bilder ohne Einwilligung, kann dies Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld zur Folge haben.

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Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 12.09.2024

Teilweise Schenkung einer Immobilie ist kein privates Veräußerungsgeschäft

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob bei teilentgeltlicher Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Veräußerungsgewinn oder ein Veräußerungsverlust zu versteuern ist.

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Steuern / Verfahrensrecht 
Donnerstag, 12.09.2024

Vermietungseinkünfte: Korrektur wegen offenbarer Unrichtigkeit

Wenn ein Steuerpflichtiger in seiner elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärung die aus Kaltmiete, Nebenkosten und Garagenmiete bestehende Gesamtmiete versehentlich als Kaltmiete in die jeweiligen Formulare übertragen und zusätzlich die Nebenkosten sowie die Garagenmiete nochmals erfasst hat, liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor, wenn das Finanzamt aus den bei den Dauerunterlagen befindlichen Mietverträgen die korrekten Beträge der Kaltmiete, der Nebenkostenvorauszahlungen sowie der Garagenmiete erkennen kann.

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Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 12.09.2024

Trotz Reiserücktritts wegen COVID-19 Anwendbarkeit der Absicherung gegen Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters

Die Absicherung gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters ist auch dann anwendbar, wenn der Reisende aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (hier: COVID-19) von der Reise zurücktritt.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.